Memjet Technology wurde Unterlassungsverfügung gegen die deutsche Tochtergesellschaft von HP Inc. zugesprochen

Die Unterlassungsverfügung ist ab sofort in Kraft und stoppt den Verkauf von HP 841 Druckköpfen der HP PageWide XL Serien durch die HP Deutschland GmbH


SAN DIEGO, KALIFORNIEN--(Marketwired - Nov 19, 2015) - Memjet gab heute bekannt, dass ein deutsches Gericht (Landgericht München I) zu Gunsten der Memjet Technology Limited eine einstweilige Verfügung gegen HP Deutschland GmbH, einer deutschen Tochtergesellschaft der HP Inc., erlassen hat. Diese einstweilige Verfügung untersagt es der HP Deutschland GmbH in Deutschland, die derzeit verwendete Tintenverteilerbaugruppe der HP 841 Druckköpfe, die in HP Großformatdruckern mit HP PageWide Technologie verwendet werden, zum Verkauf anzubieten, zu vertreiben und zu diesen Zwecken zu importieren. Infolgedessen dürfen die HP PageWide XL Serien mit dieser Baugruppe von der HP Deutschland GmbH nicht mehr angeboten werden.

Das Landgericht befand eine Verletzung des deutschen Teils des Europäischen Patents 1 292 451, dessen Inhaber Memjet ist, für glaubhaft. Die Unterlassungsverfügung wurde ohne Anhörung der Gegenseite im Beschlusswege aufgrund Dringlichkeit erlassen, da HP gerade dabei ist mit diesen patentverletzenden Produkten in den deutschen Markt einzutreten. Gegen die Unterlassungsverfügung ist Widerspruch möglich.

Memjet hat im Laufe des vergangenen Jahrzehnts erhebliche Ressourcen in die Forschung und Entwicklung ihrer seitenbreiten „Waterfall"-Technologie investiert. Memjet hat diese Investitionen durch den Aufbau eines umfangreichen Patentportfolios geschützt, welches mehrere Tausend weltweit in Kraft stehende Patente im Bereich des seitenbreiten Tintenstrahldrucks umfasst.

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